ABGB: § 904
UStG: § 11 Abs 1a, § 19 Abs 1
Dass die Umsatzsteuer in der Rechnung über einen Bruttobetrag nicht gesondert ausgewiesen ist, hindert den Eintritt der Fälligkeit nicht.
ABGB: § 904
UStG: § 11 Abs 1a, § 19 Abs 1
Dass die Umsatzsteuer in der Rechnung über einen Bruttobetrag nicht gesondert ausgewiesen ist, hindert den Eintritt der Fälligkeit nicht.