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Haftung des Hotelbetreibers als mittelbarer Störer für falsch parkende Gäste

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/196Zak 2015, 114 Heft 6 v. 1.4.2015

ABGB: § 523

EO: § 36

Wenn Hotelgäste und -mitarbeiter ihre Fahrzeuge regelmäßig unberechtigt auf einem fremden Grundstück oder auf einer Servitutsberechtigten vorbehaltenen Fläche abstellen, kann der Hotelbetreiber als mittelbarer Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

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