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Keine nachbarrechtliche Haftung für Folgen der ordnungsgemäßen Feldbestellung

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/195Zak 2015, 114 Heft 6 v. 1.4.2015

ABGB: § 364 Abs 2

WRG 1959: § 39

Eine ortsübliche und nach landwirtschaftlichen Grundsätzen ordnungsgemäße Feldbestellung (hier: Maisanbau) kann in Hinblick auf § 39 Abs 3 WRG keine nachbarrechtliche Haftung auslösen, auch wenn sie mit Bodenerosion verbunden ist und dadurch den Abfluss von Oberflächenwasser und Schlamm auf Nachbargrundstücke begünstigt.

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