ABGB: §§ 880a, 897, 914
Bei Bankgarantien ist zwischen Bedingungen, deren Eintritt Voraussetzung für die Wirksamkeit der Garantie ist, und Effektivklauseln, die Voraussetzungen für den Eintritt des Garantiefalls regeln, zu unterscheiden.
ABGB: §§ 880a, 897, 914
Bei Bankgarantien ist zwischen Bedingungen, deren Eintritt Voraussetzung für die Wirksamkeit der Garantie ist, und Effektivklauseln, die Voraussetzungen für den Eintritt des Garantiefalls regeln, zu unterscheiden.