MRG: § 30 Abs 2 Z 3
ABGB: § 863
Aggressive und derbe Beleidigungen durch den Mieter, die über einen längeren Zeitraum erfolgen und vom Vermieter nicht provoziert worden sind, rechtfertigen die Aufkündigung des Mietverhältnisses gem § 30 Abs 2 Z 3 Fall 2 MRG wegen unleidlichen Verhaltens.