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Erhaltungspflicht des Vermieters bei feuchtigkeitsbedingten Putzablösungen

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/97Zak 2015, 58 Heft 3 v. 17.2.2015

MRG: § 3 Abs 2 Z 2

Großflächige Putzablösungen in den zum Betrieb einer Parkgarage vermieteten Räumlichkeiten eines Gründerzeithauses, die durch aufsteigende Grundfeuchte verursacht werden, stellen einen ernsten Schaden des Hauses dar, der gem § 3 Abs 2 Z 2 MRG in die Erhaltungspflicht des Vermieters fällt.

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