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Vorrang der Realteilung durch Wohnungseigentumsbegründung vor der Zivilteilung

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/91Zak 2015, 56 Heft 3 v. 17.2.2015

ABGB: § 830

WEG: § 3 Abs 1 Z 3

Wenn die Realteilung durch Begründung von Wohnungseigentum möglich ist, hat sie Vorrang gegenüber der Zivilteilung. Ein Einvernehmen der Miteigentümer über die konkrete Gestaltung der Wohnungseigentumsbegründung (etwa die Frage, ob der unausgebaute Dachboden in Wohnungseigentumsobjekte umgewandelt werden soll) und die Zuteilung der Objekte ist nicht erforderlich.

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