NotaktsG: § 1 Abs 1
ABGB: §§ 938, 943, 983
Die in § 1 Abs 1 lit b NotaktsG ua für Darlehensverträge zwischen Ehegatten vorgesehene Notariatsaktspflicht kann nicht analog auf Rechtsgeschäfte zwischen Lebensgefährten ausgedehnt werden.
NotaktsG: § 1 Abs 1
ABGB: §§ 938, 943, 983
Die in § 1 Abs 1 lit b NotaktsG ua für Darlehensverträge zwischen Ehegatten vorgesehene Notariatsaktspflicht kann nicht analog auf Rechtsgeschäfte zwischen Lebensgefährten ausgedehnt werden.