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Keine Verbandsklage in Arbeitsrechtssachen

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/77Zak 2015, 43 Heft 3 v. 17.2.2015

Nach Auffassung des OGH (9 ObA 113/14d) kann gegen vorformulierte Klauseln in Arbeitsverträgen nicht mit Verbandsklage iSd §§ 28 ff KSchG vorgegangen werden. In Hinblick darauf, dass § 54 ASGG in Arbeitsrechtssachen ohnehin besondere Feststellungsverfahren zur Verfügung stellt, sei der weit gefasste Anwendungsbereich der Verbandsklagebefugnis teleologisch zu reduzieren.

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