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Arbeitsvertragliche Ansprüche eines Vereinsmitglieds unterliegen nicht der Schlichtung

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/76Zak 2015, 43 Heft 3 v. 17.2.2015

Wenn ein Vereinsmitglied gegen den Verein arbeitsvertragliche Ansprüche geltend macht, handelt es sich nach Ansicht des OGH (9 ObA 107/14x) um keine Vereinsstreitigkeit, die gem § 8 Abs 1 VerG primär vor der Schlichtungseinrichtung ausgetragen werden muss. Damit setzt der OGH seine Rsp fort, nach der Forderungen aus selbstständigen vertraglichen Schuldverhältnissen nicht der vereinsinternen Schlichtung unterliegen (8 Ob 66/11f = Zak 2011/629, 338: zinsenloses Darlehen eines Vereinsfunktionärs).

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