In seinem Urteil in der Rs VIII ZR 90/14 legte der dt BGH die AGB von eBay dahin aus, dass der Anbieter sein Angebot ausschließlich dann vor dem vorgesehenen Auktionsende zurücknehmen darf, wenn er dazu durch einen gesetzlich vorgesehenen Grund berechtigt ist. Aus den etwas missverständlich formulierten Erläuterungen zu den AGB auf der eBay-Website sei nicht abzuleiten, dass ein Angebot auch ohne wichtigen Grund beendet werden kann, wenn es noch 12 Stunden oder länger läuft.