Der Beitrag behandelt Probleme, die sich Gerichten bei Großverfahren stellen, und geht auf mögliche Lösungsansätze ein. Unter Großverfahren versteht der Autor Prozesse mit weit überdurchschnittlicher Komplexität, sei es aufgrund des außerordentlich hohen Streitwerts, der großen Zahl an Verfahrensbeteiligten, der rechtlichen Schwierigkeit oder des besonders vielschichtigen Sachverhalts. Ua weist er auf die Bedeutung der Strukturierung des Prozessstoffs und der Konzentration des Beweisverfahrens hin. Die Belastung eines Richters durch ein Großverfahren rechtfertige nach der Rsp zwecks Ausgleichs auch die Übertragung bereits anhängiger Rechtssachen an andere Gerichtsabteilungen (siehe 3 Ob 188/14i = Zak 2015/502, 278). Die starren Rechtsmittelfristen seien bei Großverfahren verfassungsrechtlich bedenklich; wie im Strafverfahren sollte eine Möglichkeit zur Fristverlängerung geschaffen werden.