Zu 1 Ob 221/14b = Zak 2015/399, 218: Eine Feststellungs- und Unterlassungsklage, die auf ein Fischereiausübungsrecht in Tirol gestützt wird, scheitert wegen der öffentlich-rechtlichen Natur dieses Rechts an der Unzulässigkeit des Rechtswegs.
Zu 1 Ob 221/14b = Zak 2015/399, 218: Eine Feststellungs- und Unterlassungsklage, die auf ein Fischereiausübungsrecht in Tirol gestützt wird, scheitert wegen der öffentlich-rechtlichen Natur dieses Rechts an der Unzulässigkeit des Rechtswegs.