Die Private Enforcement-RL 2014/104/EU , mit der die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen Kartellverstößen erleichtert werden soll, muss von den Mitgliedstaaten bis 27. 12. 2016 in das nationale Recht umgesetzt werden (siehe Zak 2015/41, 23). Der Artikel geht auf den Inhalt der RL und den Umsetzungsbedarf in Österreich ein. Ua weisen die Autoren darauf hin, dass die RL zwar grundsätzlich von einer Solidarhaftung der am Kartell beteiligten Unternehmen ausgeht, aber zugunsten von Kronzeugen sowie kleinen und mittleren Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen Einschränkungen vorsieht.