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Obermaier, Kostenseitig - Einspruch gegen den Zahlungsbefehl: Honorar TP 2 oder 3.A RATG? ÖJZ 2015/131.

LiteraturübersichtVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/733Zak 2015, 420 Heft 21 v. 24.11.2015

Aus Anlass einer aktuellen Entscheidung des LG Wels (23 R 38/15z) weist der Autor darauf hin, dass ein Einspruch im Mahnverfahren, der Sachvorbringen enthält, nur dann nach TP 2 RATG zu honorieren ist, wenn die Klage ebenfalls unter diese Tarifpost fällt und eine kurze Darstellung möglich war. Ansonsten könne der höhere Ansatz des TP 3 A RATG herangezogen werden.

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