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Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Sperrfrist bei der Eigenbedarfskündigung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/693Zak 2015, 398 Heft 20 v. 12.11.2015

MRG: § 30 Abs 2 Z 8, § 30 Abs 3

Gegen die zehnjährige Sperrfrist nach Erwerb, die § 30 Abs 3 MRG für die Eigenbedarfskündigung gem § 30 Abs 2 Z 8 MRG vorsieht, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Die Sperrfrist greift nicht ein, wenn bereits der Rechtsvorgänger des Vermieters wegen des Eigenbedarfs kündigen hätte können.

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