EAVG 2012: § 6
ABGB: § 1096 Abs 1
Der im Energieausweis angeführte Heizwärmebedarf sagt wenig über den tatsächlichen Wärmeverbrauch aus, der maßgeblich vom individuellen Nutzungsverhalten abhängt. Dass die vom Vermieter verrechnete Heizenergie die Angaben im Energieausweis übersteigt, kann noch kein Zinsminderungsrecht der Mieter auslösen.