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Nichtigkeit einer im Grundbuch eingetragenen "Hinterlassungsverpflichtung"

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/689Zak 2015, 396 Heft 20 v. 12.11.2015

ABGB: § 565

GBG: § 130

Die Eintragung einer "Hinterlassungsverpflichtung" im Grundbuch ist gem § 130 GBG unheilbar nichtig und entfaltet weder für die Beteiligten noch für Dritte Rechtswirkungen.

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