Das Gebot der Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters (§ 80b IO) schließt es nach 8 Ob 75/15k aus, den mittlerweiligen Stellvertreter eines Rechtsanwalts auch zu dessen Insolvenzverwalter zu bestellen.
Das Gebot der Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters (§ 80b IO) schließt es nach 8 Ob 75/15k aus, den mittlerweiligen Stellvertreter eines Rechtsanwalts auch zu dessen Insolvenzverwalter zu bestellen.