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Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/643Zak 2015, 363 Heft 19 v. 29.10.2015

Das Gebot der Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters (§ 80b IO) schließt es nach 8 Ob 75/15k aus, den mittlerweiligen Stellvertreter eines Rechtsanwalts auch zu dessen Insolvenzverwalter zu bestellen.

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