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Kath, Prämienanpassungsklauseln in der Privatversicherung, RdW 2015, 469.

LiteraturübersichtSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/579Zak 2015, 320 Heft 16 v. 8.9.2015

Im Verbandsprozess 7 Ob 62/15s = Zak 2015/409, 223 wendete sich der OGH zum einen allgemein gegen die automatische Inflationsanpassung von Prämie und Versicherungssumme bei Versicherungsverträgen, selbst wenn der Kunde die Wertanpassungsklausel separat aufkündigen kann. Zum anderen sah er in der Regelung zur Wertanpassung in den Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB 2012) auch deshalb einen Verstoß gegen § 864a und § 879 Abs 3 ABGB, weil eine Kündigung der Klausel durch den Kunden dem Versicherer das Recht gibt, im Fall von Indexerhöhungen seine Leistungen bei gleichbleibenden Prämien verhältnismäßig zu kürzen. Der Autor verteidigt die Prämienanpassungsklauseln. Durch die Möglichkeit, der inflationsbedingten Anpassung von Prämie und Versicherungssumme zu widersprechen und beide Eckpunkte des Versicherungsvertrags unverändert beizubehalten, seien die Interessen des Kunden ausreichend gewahrt. Auch die Sonderregelung bei Rechtsschutzversicherungen sei sachlich gerechtfertigt, weil es hier keine Unterversicherung gebe, sondern die Versicherungssumme lediglich als idR nicht ausgenützte Höchstgrenze wirke, weshalb der Geldwertverlust der Prämie gerade nicht durch einen korrespondierenden Wertverlust der Versicherungssumme ausgeglichen werde.

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