Neben der umfassenden Erbrechtsreform ab 2017 enthält das ErbRÄG 2015 auch Begleitregelungen zur EuErbVO, die mit der Verordnung am 17. 8. 2015 in Kraft getreten sind. Der Beitrag gibt einen kurzen Überblick über diese Regelungen. Siehe dazu auch Zak 2015/457, 250.