EO: § 381 Z 2
Der Anspruch des Bewerbers um eine Kassenplanstelle darauf, dass die Anwendung gesetzwidriger oder unsachlicher Reihungskriterien unterlassen wird, kann mit einstweiliger Verfügung (Unterlassungsgebot) gesichert werden. Voraussetzung ist die Bescheinigung einer konkreten Gefährdung.