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Keine Freiheitsersitzung durch Hinweis auf prekaristische Benützung

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/532Zak 2015, 296 Heft 15 v. 27.8.2015

ABGB: §§ 484, 492, 1488

Auch in einem Verbot kann ein zur Freiheitsersitzung nach § 1488 ABGB führender Widerstand gegen die Servitutsausübung liegen, sofern sich der Berechtigte daran hält. Schilder an einem weiterhin genutzten Wanderweg, die darauf hinweisen, dass die Benützung nach Ansicht des Eigentümers lediglich prekaristisch erfolgt, können jedoch keine Verjährung des Wegerechts nach dieser Bestimmung auslösen.

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