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Keine grundverkehrsbehördliche Genehmigung für Berichtigung des Kaufpreises erforderlich

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/533Zak 2015, 296 Heft 15 v. 27.8.2015

ABGB: § 1376

OÖ GVG: § 16 Abs 1

GBG: § 94

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