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Keine Benachteiligung des Unterhaltsberechtigten durch Einsatz einer Privatstiftung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/527Zak 2015, 294 Heft 15 v. 27.8.2015

ABGB: § 94

EheG: § 69 Abs 2

Ein hoher Gewinn, der bei der Veräußerung einer Beteiligung an einem im Rahmen eines Management-Buy-outs erworbenen und in der Folge erfolgreich sanierten Unternehmens erzielt wird, ist bei der Unterhaltsbemessung nicht als Einkommen, sondern wie vorhandenes Vermögen zu behandeln. In die Unterhaltsbemessungsgrundlage fallen daher nur die daraus erzielten bzw im Rahmen des Anspannungsgrundsatzes erzielbaren Vermögenserträge.

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