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Sonderbedarf - Berücksichtigung des Eigeneinkommens bei der Beurteilung des Deckungsmangels

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/526Zak 2015, 294 Heft 15 v. 27.8.2015

ABGB: § 231

Einen Sonderbedarf muss das unterhaltsberechtigte Kind grundsätzlich mit vorhandenen eigenen Einkünften finanzieren. Der Deckungsmangel als Voraussetzung für den Zuspruch von Sonderbedarfsunterhalt ist daher nicht auf Basis der festgesetzten Unterhaltsleistungen zu beurteilen, sondern auf Basis der Gesamtmittel des Kindes einschließlich seines Eigeneinkommens.

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