Die in den Verträgen zwischen Sportlern und Vereinen enthaltenen Schlichtungs- und Schiedsklauseln weisen in Kombination mit einem Ausschluss oder einer nicht unbeträchtlichen Einschränkung der Anrufbarkeit der ordentlichen Gerichte oftmals eine Komplexität auf, die zur Unzulässigkeit der Vereinbarungen mangels hinreichender Abgrenzung der Kompetenzsachverhalte führen kann.1 Dieses rechtliche Geflecht rührt nicht selten vom hierarchischen Aufbau der Sportverbände her, wobei mittels Verweisungen versucht wird, das Regelwerk des jeweils übergeordneten Verbandes auf die untergeordneten Instanzen und somit letztlich auf den Sportler zu überbinden.2 Diffuse Verweisungsketten sind die Folge, die dem Gedanken eines einfachen und raschen Rechtsschutzes abträglich sind. Insb im Berufssport - der unaufhaltsam der Kommerzialisierung ausgesetzt ist und von der olympischen Idee "Dabei sein ist alles" zusehends abrückt - bedarf es einer effektiven Streitbeilegung. Die Möglichkeiten und Grenzen von Schlichtungs- und Schiedsvereinbarungen im Sport sowie die Charakteristika der Sportgerichtsbarkeit sind Gegenstand des folgenden Beitrags.