Laut Kundmachung in BGBl III 2015/86 ist Andorra dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl 1961/200) beigetreten. Die Vertragsstaaten und ihre Vorbehalte bzw Erklärungen können auf der Website http://treaties.un.org abgerufen werden, wobei das New Yorker Übereinkommen im "Chapter XXII" als Pkt 1 auffindbar ist.