UHG: § 1 Abs 1 Z 1 lit a, § 4
ABGB: § 435
Die Urkundenhinterlegung zum Erwerb des Eigentumsrechts an einem bestehenden Superädifikat setzt voraus, dass nicht nur die Liegenschaft, sondern auch das Bauwerk eindeutig bezeichnet ist. Dies kann durch die Beilage eines Lageplans oder durch die Beschreibung des Gebäudes (Bauweise, Größe, Umfang der verbauten Fläche usw) in der Urkunde erfolgen. Die Angabe "Superädifikat auf der Liegenschaft ..." oder die Verwendung rein interner Lagebezeichnungen ("Los ...") reicht ohne weitere Spezifizierung nicht aus.