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Verzicht des Nacherben auf sein Recht aus der fideikommissarischen Substitution

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/428Zak 2015, 234 Heft 12 v. 1.7.2015

ABGB: §§ 615, 1444

GBG: § 26

Aufgrund des Verzichtes des Nacherben kann die Löschung der verbücherten fideikommissarischen Substitution gleich beim Grundbuchgericht beantragt werden. Eine verlassenschafts- bzw substitutionsgerichtliche Genehmigung ist weder möglich noch erforderlich, weil keine substitutionsrechtlichen Fragen zu beantworten sind, die über die Beurteilung des Inhalts der vorgelegten Urkunde hinausgehen.

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