vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Grundbuch - begründete Bedenken gegen die Geschäftsfähigkeit

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/426Zak 2015, 233 Heft 12 v. 1.7.2015

GBG: § 94 Abs 1 Z 2

EMRK: Art 6

Begründete Bedenken gegen die persönliche Fähigkeit eines Beteiligten (hier: gegen die Wirksamkeit der Verkaufsvollmacht wegen fehlender Geschäftsfähigkeit des Verkäufers) schließen gem § 94 Abs 1 Z 2 GBG die Bewilligung der Grundbucheintragung aus. Solche Bedenken können durch alle Umstände ausgelöst werden, die dem Richter aus amtlichem oder privatem Wissen bekannt und einer objektiven Prüfung zugänglich sind. Da im Grundbuchverfahren ohnehin keine Beweisaufnahme möglich wäre, kann die unterlassene Anhörung von Parteien zu diesen Bedenken keinen Verstoß gegen Art 6 EMRK darstellen. Ein Liegenschaftskäufer, dessen Antrag auf Verbücherung des Kaufvertrags aufgrund von Bedenken gegen die Geschäftsfähigkeit des Verkäufers abgewiesen wurde, muss den Anspruch auf Erfüllung des seiner Ansicht nach gültigen Vertrags eben im streitigen Verfahren durchsetzen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte