Im Verbandsprozess 9 Ob 7/15t gelangte der OGH zum Ergebnis, dass eine Klausel in den Kunden-AGB eines Kreditkartenunternehmens, die er in 10 Ob 70/07b = RdW 2009/355 noch für zulässig erachtet hatte, nicht mit dem mittlerweile in Kraft getretenen ZaDiG vereinbar ist: der Ausschluss der Haftung des Unternehmens für das "gegenüber einer postalischen Zustellung allenfalls erhöhte Risiko einer elektronischen Zustellung der Monatsrechnung per E-Mail". In kundenfeindlichster Auslegung erlaube diese Klausel dem Kreditkartenunternehmen, eine Haftung für unautorisierte Zahlungsvorgänge abzulehnen, die der Kunde nicht gerügt hat, weil ihm die Monatsrechnung aufgrund eines von ihm nicht verschuldeten Hindernisses nicht zugegangen ist. Dies kollidiere mit dem zwingenden Haftungssystem des § 44 Abs 2 ZaDiG, nach dem der Kunde für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge nur in engen Grenzen einzustehen hat.