Zu LGZ Graz 4 R 217/14g: Die vorrangige Eintragung einer fideikommissarischen Substitution im Grundbuch steht der Zwangsversteigerung des Mit- und Wohnungseigentumsanteils aufgrund eines gesetzlichen Vorzugspfandrechts nach § 27 WEG nicht entgegen.
Zu LGZ Graz 4 R 217/14g: Die vorrangige Eintragung einer fideikommissarischen Substitution im Grundbuch steht der Zwangsversteigerung des Mit- und Wohnungseigentumsanteils aufgrund eines gesetzlichen Vorzugspfandrechts nach § 27 WEG nicht entgegen.