Der Beitrag bietet einen Überblick zu den wichtigsten Rechtsfragen des gesetzlichen Vorzugspfandrechts nach § 27 WEG, das insb für Beitragsforderungen der Eigentümergemeinschaft besteht. Behandelt werden insb die Reichweite, die zur Ausnützung erforderliche Klagsanmerkung, die Voraussetzungen und Wirkungen sowie die Forderungsanmeldung zur Meistbotsverteilung. Ua vertritt die Autorin die Auffassung, dass die Raten für ein Errichtungsdarlehen, die von der Hausverwaltung gesammelt für den Kreditgeber eingehoben werden, nicht vom Vorzugspfandrecht der Eigentümergemeinschaft gesichert werden. Auch für Schadenersatzansprüche gegen einen Wohnungseigentümer stehe das Pfandrecht nicht zur Verfügung (vgl 5 Ob 141/07g = Zak 2008/18, 16). Bei der Forderungsanmeldung im Exekutionsverfahren müssten die Forderungen aufgeschlüsselt und der Zusammenhang mit der Liegenschaftsverwaltung nachgewiesen werden.