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Europäisches Mahnverfahren - keine Prüfung der Zulässigkeit des Antrags durch Adressatgericht

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/400Zak 2015, 218 Heft 11 v. 16.6.2015

ZPO: § 252 Abs 3

EUMahnVO: Art 17

Ob erneut die Erlassung eines Europäischen Zahlungsbefehls beantragt werden kann, nachdem der erste Antrag nach Erhebung eines Einspruchs durch den Gegner mangels Benennung des für das ordentliche Verfahren zuständigen Gerichts zurückgewiesen wurde, bleibt offen.

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