ZPO: § 252 Abs 3
EUMahnVO: Art 17
Ob erneut die Erlassung eines Europäischen Zahlungsbefehls beantragt werden kann, nachdem der erste Antrag nach Erhebung eines Einspruchs durch den Gegner mangels Benennung des für das ordentliche Verfahren zuständigen Gerichts zurückgewiesen wurde, bleibt offen.