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Reiter, Die Gefährdungshaftung der regulierten Eisenbahn, ZVR 2014, 148.

LiteraturübersichtSchadenersatzZak 2014/345Zak 2014, 180 Heft 9 v. 20.5.2014

Der Autor untersucht, wer seit der Trennung von Schieneninfrastruktur und Verkehrsbetrieb als Betriebsunternehmer der Eisenbahn iSd § 5 EKHG zu qualifizieren ist. Seiner Auffassung nach kann auch das Eisenbahninfrastrukturnehmen - in Bezug auf jene Gefahren, die von der Infrastruktur (etwa den Schienen und den Stromleitungen) ausgehen - als Betriebsunternehmer qualifiziert werden.

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