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Koziol, Die Rechtsfolgen der fehlerhaften Durchführung eines Zahlungsauftrags nach dem Zahlungsdienstegesetz, ÖBA 2014, 330.

LiteraturübersichtSchuldrechtZak 2014/343Zak 2014, 180 Heft 9 v. 20.5.2014

§ 46 ZaDiG regelt die "Haftung" des Zahlungsdienstleisters für die nicht erfolgte oder fehlerhafte Ausführung eines Zahlungsauftrags. Der Autor versteht den interpretationsbedürftigen Gesetzeswortlaut dahin, dass es sich bei dem in dieser Bestimmung vorgesehenen Erstattungsanspruch nicht um einen verschuldensunabhängigen Schadenersatzanspruch, sondern um bereicherungsrechtliche Rückabwicklung handelt. Dabei habe der Zahlungsdienstleister auch für das Fehlverhalten von Zwischenbanken einzustehen. Wenn der Fehler lediglich in der verspäteten Ausführung des Auftrags liegt, scheide ein Erstattungsanspruch grundsätzlich aus.

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