Der Autor berichtet auf Basis des 2013 vorgelegten Kommissionsentwurfs und des Standpunktes des Europäischen Parlaments über das Vorhaben, die Pauschalreise-RL 90/314/EWG durch eine überarbeitete Neufassung zu ersetzen. Ua weist er darauf hin, dass eine Ausweitung des Anwendungsbereichs bestimmter Regelungen auf "Bausteinreisen" (dh gemeinsam gebuchte Reiseleistungen verschiedener Anbieter) sowie die Regelung des Rücktritts- bzw Stornorechts des Reisenden geplant sind. Eine Verschlechterung für die Rechtsposition des Reisenden könnte der Plan der Ausdehnung der Haftungsausschlüsse (etwa für das Verhalten Dritter und für außergewöhnliche Umstände) über schadenersatzrechtliche Ansprüche hinaus auf den gewährleistungsrechtlichen Preisminderungsanspruch bringen.