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Fernabsatzgeschäft über Dienstleistungen - Rücktrittsrecht bei vorgezogenem Leistungsbeginn

RechtsprechungSchuldrechtZak 2014/244Zak 2014, 134 Heft 7 v. 15.4.2014

KSchG: § 5f Abs 1 Z 1

Dass die Erfüllung vereinbarungsgemäß vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnen soll, schließt das Rücktrittsrecht des Verbrauchers von einem Fernabsatzvertrag über Dienstleistungen nicht von vornherein aus. Bei richtlinienkonformer Interpretation des § 5f Abs 1 Z 1 KSchG entfällt das Rücktrittsrecht erst ab dem Zeitpunkt, in dem tatsächlich mit der Leistung begonnen wurde.

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