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Verbot der geltungserhaltenden Reduktion bei Verbraucherverträgen

RechtsprechungSchuldrechtZak 2014/243Zak 2014, 134 Heft 7 v. 15.4.2014

ABGB: § 879 Abs 3

Klausel-RL: Art 6 Abs 1

Bei Verbraucherverträgen, die in den sachlichen und zeitlichen Anwendungsbereich der Klausel-RL 93/13/EWG fallen, ist eine geltungserhaltende Reduktion missbräuchlicher Klauseln auch im Individualprozess ausgeschlossen. Eine AGB-Klausel, die gem § 879 Abs 3 ABGB wegen gröblicher Benachteiligung des Verbrauchers unwirksam ist, bleibt daher nicht mit dem zulässigen Inhalt aufrecht, sondern entfällt zur Gänze.

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