ABGB: §§ 481, 1444, 1478, 1479, 1482, 1488, 1500
Dass die Änderung der Grundstücksbezeichnung des herrschenden Guts in der Einlage der dienenden Liegenschaft nicht nachvollzogen wird, führt nicht zum Erlöschen der Dienstbarkeit.
ABGB: §§ 481, 1444, 1478, 1479, 1482, 1488, 1500
Dass die Änderung der Grundstücksbezeichnung des herrschenden Guts in der Einlage der dienenden Liegenschaft nicht nachvollzogen wird, führt nicht zum Erlöschen der Dienstbarkeit.