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Vereinbarung eines Wohnungsgebrauchsrechts "an der Liegenschaft"

RechtsprechungSachenrechtZak 2014/236Zak 2014, 131 Heft 7 v. 15.4.2014

ABGB: § 521

GBG: § 94 Abs 1

Die Dienstbarkeit des Wohnungsgebrauchsrechts kann neben der Nutzung von Wohn- und Nebenräumen oder eines bewohnbaren Gebäudeteils die Nutzung des Hausgartens mitumfassen. Auf landwirtschaftlich nutzbare Liegenschaftsteile kann das Wohnungsgebrauchsrecht hingegen nicht ausgedehnt werden.

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