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Ausgleichszulage und Aufwandersatz für Sachwalter

In aller KürzeZak 2014/226Zak 2014, 122 Heft 7 v. 15.4.2014

Der Aufwandersatz, der dem Sachwalter aufgrund eines Gerichtsbeschlusses gem § 276 Abs 3 ABGB zu leisten ist, ist nach Ansicht des OGH (10 ObS 8/14w) im Ausgleichszulagenrecht nicht von dem für diese Pensionsleistung maßgeblichen Nettoeinkommen des Betroffenen abzuziehen. Die Abzugsfähigkeit der Sachwalterentschädigung iSd § 276 Abs 1 ABGB war nicht Gegenstand des Verfahrens, weil sie von der Pensionsversicherungsanstalt anerkannt worden war.

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