ABGB: § 879 Abs 1
Dass der Vertragspartner nicht über die erforderlichen gewerbe- oder berufsrechtlichen Befugnisse verfügt, führt idR nicht zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts wegen Gesetzwidrigkeit. Umso weniger kann aus bloßen Zweifeln an den Befugnissen des Vertragspartners die Nichtigkeit des Vertragsverhältnisses abgeleitet werden.