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Exekution eines vollstreckbaren Notariatsaktes über ein Scheingeschäft - Impugnationsklage

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2014/191Zak 2014, 99 Heft 5 v. 19.3.2014

ABGB: § 916

EO: § 36 Abs 1 Z 3

Dass ein durch Parteienvereinbarung zustande gekommener Exekutionstitel (hier: vollstreckbarer Notariatsakt) ein Scheingeschäft betrifft, kann im Exekutionsverfahren mit Impugnationsklage analog § 36 Abs 1 Z 3 EO geltend gemacht werden. Ein gesondertes Vorbringen zur fehlenden Zwangsvollstreckungsabsicht der Parteien ist nicht erforderlich, weil diese bereits aus dem Scheingeschäftscharakter folgt.

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