ZPO: §§ 235, 504
Das Klagebegehren kann zwar grundsätzlich auch während des Rechtsmittelverfahrens eingeschränkt werden. Eine Klagseinschränkung auf Kosten im Revisionsstadium ist aber schon deshalb ausgeschlossen, weil das Rechtsmittel sonst nur mehr den Kostenpunkt betreffen würde.