vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nachträgliche Entschuldigung des Fernbleibens eines Zeugen - Prozesskostenersatzpflicht

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2014/189Zak 2014, 99 Heft 5 v. 19.3.2014

ZPO: § 333

Wenn ein ordnungsgemäß geladener Zeuge unentschuldigt nicht zur Tagsatzung erscheint, muss zwingend eine Ordnungsstrafe verhängt werden; außerdem ist der Zeuge zum Ersatz der durch sein Ausbleiben verursachten Prozesskosten zu verpflichten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte