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Erhaltung einer Gemeinschaftsanlage - Antragslegitimation der nicht nutzungsberechtigten Mieter

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2014/177Zak 2014, 94 Heft 5 v. 19.3.2014

MRG: § 6 Abs 1 Z 1, § 24

Der Antrag auf Durchführung von Erhaltungsarbeiten an einer Gemeinschaftsanlage kann nicht nur von einem mitbenützungsberechtigten Mieter, sondern von jedem Hauptmieter des Hauses gestellt werden.

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