MRG: § 6 Abs 1 Z 1, § 24
Der Antrag auf Durchführung von Erhaltungsarbeiten an einer Gemeinschaftsanlage kann nicht nur von einem mitbenützungsberechtigten Mieter, sondern von jedem Hauptmieter des Hauses gestellt werden.
MRG: § 6 Abs 1 Z 1, § 24
Der Antrag auf Durchführung von Erhaltungsarbeiten an einer Gemeinschaftsanlage kann nicht nur von einem mitbenützungsberechtigten Mieter, sondern von jedem Hauptmieter des Hauses gestellt werden.